Energieberatung Wohngebäude
Geförderte Energieberatung und der neue iSFP.
Wohngebäude Energieberatung
Mit einer vom Bund geförderten Energieberatung erhalten Sie die Möglichkeit den energetischen Zustand Ihres Hauses oder Mehrfamilienhauses transparent aufbereitet und maßgeschneiderte Sanierungsvorschläge zur Senkung Ihres Energiebedarfs zu erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst diese Beratungsleistung mit bis zu 80% (max. 1.300 Euro) für Einfamilienhäuser.
Als unabhängige Fachexperten bieten wir Ihnen eine qualifizierte Energieberatung und übernehmen die gesamte Zuschussbeantragung beim BAFA für Sie. Nach Ihren Vorstellungen und Sanierungsbudget abgestimmt, erhalten Sie von uns einen Beratungsbericht mit dem neuen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser zeigt Ihnen in zeitlicher Abfolge und kostenseitig bewertet welche Sanierungsmaßnahmen zu welchen energetischen Einsparzielen führen werden. Dabei haben Sie Wahl zwischen diesen beiden Varianten:
- Die Gesamtsanierung in einem Zug.
Ziel ist hierbei die Erreichung eines KFW-Effizienzhaus in einer Maßnahme. - Die Schritt für Schritt Sanierung.
Über mehrere Einzelmaßnahmen wird aufgezeigt wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann.
Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus Ihrem iSFP können z.T. die Förderquoten für Einzelmaßnahmen aus der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um 5 Prozentpunkte je Maßnahme erhöht werden.

Der Ablauf einer Energieberatung
- Beratungsgespräch und Datenaufnahme
- Energetische Bewertung Ist-Zustand
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Abstimmung der Vorschläge
- Erstellen des individuellen Sanierungsfahrplans
- Erläuterung und Übergabe im Abschlussgespräch
Weitere Informationen zur geförderten Energieberatung
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wohnungsgemeinschaften
- Mieter und Pächter
- Nießbrauchberechtigte
- Das Gebäude steht in Deutschland
- Bauantrag bzw. Bauanzeige muss älter als 10 Jahre zurückliegen
- Gebäude dient überwiegend dem Wohnen
- 80 % der Beratungskosten, aber höchstens:
- 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
- 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich 500 Euro Bonus bei Vorstellung des Sanierungskonzeptes auf einer Eigentümerversammlung.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseiten des BAFA unter Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude.